Wochenarbeitszeit: TVöD & TV-L im Vergleich

Vollzeit heißt nicht überall dasselbe: 39 Stunden im TVöD, 38,5 in kommunalen Krankenhäusern – und im TV-L je nach Bundesland zwischen 38,7 und 40 Stunden.

TVöD

BereichWochenstunden
TVöD Bund39
TVöD VKA (Kommunen)39
TVöD Krankenhäuser (BT-K)38,5

TV-L nach Bundesland

BundeslandWochenstunden
Baden-Württemberg39,5
Bayern40
Berlin39,4
Brandenburg40
Bremen39,2
Hamburg39
Mecklenburg-Vorpommern40
Niedersachsen39,8
Nordrhein-Westfalen39,83
Rheinland-Pfalz39
Saarland39,5
Sachsen40
Sachsen-Anhalt40
Schleswig-Holstein38,7
Thüringen40

Hessen fehlt bewusst: Dort gilt der eigenständige TV-H.

Gleiche Tabelle, anderer Stundenlohn

Da die TV-L-Tabelle bundesweit gilt, führt die unterschiedliche Wochenarbeitszeit zu unterschiedlichen Stundenlöhnen: E10 Stufe 3 (4.599,41 €) ergibt in Schleswig-Holstein (38,7 h) 27,43 €/h, in Bayern (40 h) 26,54 €/h.

Häufige Fragen

Wie berechne ich meinen Stundenlohn?

Tabellenentgelt × 3 ÷ (13 × Wochenarbeitszeit). Beispiel E9b Stufe 3 VKA (4.203,56 €, 39 h): 24,87 € pro Stunde.

Warum arbeiten Landesbeschäftigte unterschiedlich lange?

Die Wochenarbeitszeit im TV-L ist je Bundesland festgeschrieben (§ 6 TV-L) – historisch unterschiedlich verhandelt, von 38,7 h in Schleswig-Holstein bis 40 h in Bayern und den ostdeutschen Ländern.

Kann ich freiwillig länger arbeiten?

Die TV-L-Einigung 2026 sieht vor, dass die individuelle Arbeitszeit auf bis zu 42 Wochenstunden erhöht werden kann – freiwillig und mit finanziellen Anreizen. Details regelt die endgültige Tariffassung.

Rechtsgrundlage: § 6 TVöD bzw. § 6 TV-L. Die genauen Konditionen der freiwilligen Arbeitszeiterhöhung (TV-L 2026) standen bei Redaktionsschluss noch nicht endgültig fest.

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